WILMAVIA / Wasserflugplätze
 
Wasserflugplätze und amphibische Schnellverkehrssysteme

Seit Februar 2000 hat sich in Deutschland die Situation für das Wasserfliegen grundlegend geändert. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bremen stellt fest, daß Wasserflugzeuge auf dem Wasser gemäß internationalem Recht als Wasserfahrzeuge zu gelten haben. Daher können See- und Binnenschiffahrtstraßen in Deutschland durch Wasserflugzeuge schiffahrtsrechtlich genutzt werden.
Neue kommerzielle Wasserflugunternehmen bestehen bereits in Deutschland oder sind im Aufbau. Zulassungsverfahren für deutsche Wasserflugplätze laufen bereits.
WILMAVIA berät hierbei maßgeblich Unternehmen und Behörden.
Aber auch sogenannte schnelle amphibische Verkehrsnetze zur Verbindung von touristisch attraktiven Küsten- und Inselbereichen mit den Ballungszentren werden bereits von WILMAVIA konzipiert.